Betriebsverfassungsrecht Teil III - 3 Tage
Die Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
Vor Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen sowie Ein- und Umgruppierungen hat der Betriebsrat die Aufgabe die geplanten Arbeitgebermaßnahmen zu überprüfen und seine Stellungnahme abzugeben. Da personelle Einzelmaßnahmen gravierende Auswirkungen für Kollegen haben, lernen Sie im Seminar, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte im Interesse der Belegschaft optimal ausüben können.
Unternehmen sind einem ständigen Wandel ausgesetzt. Personelle Anpassungsmaßnahmen sowie Betriebsänderungen mit gravierenden Auswirkungen auf die Belegschaft sind an der Tagesordnung. Wir zeigen Ihnen praxisnah, welche konkreten Beteiligungsrechte Ihnen das Betriebsverfassungsrecht zum Schutz Ihrer Belegschaft zur Verfügung stellt.
Zielgruppe
Alle Betriebsratsmitglieder - Sie sollten "Betriebsverfassungsrecht I" bereits besucht haben.
Es besteht Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Schulungstermine und Dauer
Seminardauer am 1. Tag = Anreisetag Beginn um 09.30 bis 16.30 Uhr,
am 2./3. Tag Beginn um 09.00 bis 16.30 Uhr
Aktuell keine geplanten Seminartermine, ganzjährig Inhouse buchbar.
Seminar-Preis
3 Tage: 790,- € pro Person
inkl. Seminarunterlagen und aktuelle Gesetzestexte
zzgl. MwSt. und Hotelkosten
(Hotel-Tagungspauschale für die Verpflegung während des
Seminartages ca. 60,- € p.P./Tag zzgl. MwSt. je nach Ort!)
Dozent
Arbeitsrichter, Fachjurist oder BR-Fachdozent mit umfangreicher BR-Schulungspraxis.
Begrenzte Teilnehmerzahl
ca. 18 Personen
Seminarpreis Inhouse
Wir erstellen Ihnen auf Anfrage ein maßgeschneidertes Angebot.
Ihre Seminarinhalte
Allgemeine personelle Maßnahmen, § 92 BetrVG f.
- Personalplanung - Beschäftigungssicherung
- Stellenausschreibung - Auswahlrichtlinien
- Personalfragebogen - Beurteilungsgrundsätze
- Auswirkungen des Allg. Gleichbehandlungsgesetzes
Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung, § 99 BetrVG
- Die Informationspflichten des Arbeitgebers
- Die jeweiligen Beteiligungsrechte des BR und ihre Sicherung
Die Mitwirkung bei Kündigung, § 102 BetrVG
- Das Anhörungsverfahren im Detail
- Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung
- Die BR-Stellungnahme · die Widerspruchsgründe
Weiterbildung ist Beschäftigungssicherung, § 96 BetrVG f.
- BR-Aufgabe: Förderung der Berufsbildung
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des BR
Was ist eine Betriebsänderung, welche Folgen hat diese?
- Betriebsänderungen, § 111 BetrVG
- Interessenausgleich und Sozialplan, § 112 BetrVG