Seminar Datenschutz-Grundlagenwissen

Datenschutz Grundlagenwissen

Ab 25.05.2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. 

Art. 88 DSGVO enthält für die Datenverarbeitung von Beschäftigten die Möglichkeit durch Betriebsvereinbarungen »spezifischere Vorschriften« zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern, Unternehmen und Betrieb zu vereinbaren. Sollen diese Möglichkeiten wahrgenommen werden? Wenn ja, wie? Bestehen Risiken? Eröffnen sich Chancen? Betriebsräte müssen sich mit diesen Themen im Zeitalter 4.0 zunehmend beschäftigen.

Zeitgleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Der Betriebsrat hat die Einhaltung sämtlicher Datenschutzgesetze zu überwachen sowie die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Verhaltens- und Leistungskontrolle des Arbeitnehmers auf das Mindestmaß einzudämmen. In dieser Schulung erhalten Sie das rechtliche Wissen und die praktische Anleitung, um vernünftige Regelungen zu finden, die einerseits die Beschäftigten schützen und andererseits die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigen.

  Zielgruppe


Betriebsräte, Ausschussmitglieder (EDV, Datenschutz), Datenschutzbeauftragte.
Es besteht ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

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Schulungstermine  Schulungstermine

täglich 09.00-16.30 Uhr - Zeiten können individuell abgestimmt werden.

 

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Preise für Schulungen  Preise und Konditionen

Dozent
Erfahrener Datenschutzexperte mit umfangreicher BR-Schulungspraxis.

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Seminarinhalte  Ihre Seminarinhalte

 

Der rechtliche Rahmen – die gesetzlichen Schutznormen zum Datenschutz

  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
  • Das neue Bundesdatenschutzgesetz
  • Aktuelle Rechtsprechung

 

Der Datenschutzbeauftragte

  • Bestellung des Datenschutzbeauftragten
  • Aufgaben und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

 

Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zum Mitarbeiterdatenschutz

  • Überwachungs- und Schutzaufgaben bei der
    • Planung,
    • Einführung und
    • Änderung von technischen Einrichtungen
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von
    • EDV, Internet, E-Mail,
    • Telefonanlagen, Mobiltelefonen,
    • Fotokopierer,
    • Zeiterfassungssystemen, Zugangskontrollen,
    • Videoüberwachung,
    • RFID (Radio Frequency Identifikation)
  • Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung

 

Die Umsetzung und Sicherung der Beteiligungsrechte

  • Bildung vom EDV-Ausschuss
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einstweilige Verfügung als Sofortmaßnahme

 

Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Datenschutz in eigenständiger Verantwortung