Datenschutz Grundlagenwissen
Ab 25.05.2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Art. 88 DSGVO enthält für die Datenverarbeitung von Beschäftigten die Möglichkeit durch Betriebsvereinbarungen »spezifischere Vorschriften« zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern, Unternehmen und Betrieb zu vereinbaren. Sollen diese Möglichkeiten wahrgenommen werden? Wenn ja, wie? Bestehen Risiken? Eröffnen sich Chancen? Betriebsräte müssen sich mit diesen Themen im Zeitalter 4.0 zunehmend beschäftigen.
Zeitgleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Der Betriebsrat hat die Einhaltung sämtlicher Datenschutzgesetze zu überwachen sowie die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Verhaltens- und Leistungskontrolle des Arbeitnehmers auf das Mindestmaß einzudämmen. In dieser Schulung erhalten Sie das rechtliche Wissen und die praktische Anleitung, um vernünftige Regelungen zu finden, die einerseits die Beschäftigten schützen und andererseits die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigen.
Zielgruppe
Betriebsräte, Ausschussmitglieder (EDV, Datenschutz), Datenschutzbeauftragte.
Es besteht ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG.
Schulungstermine
täglich 09.00-16.30 Uhr - Zeiten können individuell abgestimmt werden.
Preise und Konditionen
Dozent
Erfahrener Datenschutzexperte mit umfangreicher BR-Schulungspraxis.
Seminar-Preis
Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Angebot.
Ihre Seminarinhalte
Der rechtliche Rahmen – die gesetzlichen Schutznormen zum Datenschutz
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
- Das neue Bundesdatenschutzgesetz
- Aktuelle Rechtsprechung
Der Datenschutzbeauftragte
- Bestellung des Datenschutzbeauftragten
- Aufgaben und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zum Mitarbeiterdatenschutz
- Überwachungs- und Schutzaufgaben bei der
- Planung,
- Einführung und
- Änderung von technischen Einrichtungen
- Informations- und Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von
- EDV, Internet, E-Mail,
- Telefonanlagen, Mobiltelefonen,
- Fotokopierer,
- Zeiterfassungssystemen, Zugangskontrollen,
- Videoüberwachung,
- RFID (Radio Frequency Identifikation)
- Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung
Die Umsetzung und Sicherung der Beteiligungsrechte
- Bildung vom EDV-Ausschuss
- Betriebsvereinbarungen
- Einstweilige Verfügung als Sofortmaßnahme
Datenschutz im Betriebsratsbüro
- Datenschutz in eigenständiger Verantwortung